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Befähigte Firma Explosionsschutz z. B. Wartung Gefahrstoffschränke

Die Wartung eines Gefahrstoffschranks ist gesetzlich vorgeschrieben und muss mindestens jährlich durch eine befähigte Person erfolgen, um die Sicherheit von Mitarbeitern und Umwelt zu gewährleisten, wobei Prüfungen nach BetrSichV, TRGS510, DGUV-I-213-850 und relevanten Normen wie EN 14470-1 durchgeführt werden, um Funktionen wie Brandschutzdichtungen, elektrische Sicherheit und korrekte Lagerung zu prüfen und Mängel zu beheben.

Wir sind berechtigt Gefahrstoffschränke zu warten. 

Kontaktieren Sie uns bei Bedarf – gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.