Wann ist Sie Vorschrift?
Die Notwendigkeit zu Einbau von Brandschutzklappen (BSK) in einem Gebäude ergibt sich aus dem baulichen Brandschutz, vor allem dann, wenn Lüftungsleitungen Brand- oder Rauchabschnitte durchdringen.
Kurz gesagt
👉 Immer dann, wenn ein Lüftungskanal eine feuerwiderstandsfähige Wand oder Decke (z. B. Brandwand, Geschossdecke, notwendiger Flur) durchquert, muss in der Regel eine Brandschutzklappe eingebaut werden.
Warum sind Brandschutzklappen notwendig?
- Sie verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch über Lüftungsleitungen
- Sie erhalten die Feuerwiderstandsklasse von Wänden und Decken
- Sie sind Teil des vorbeugenden Brandschutzes und dienen dem Personen- und Sachschutz
Typische Fälle, in denen Brandschutzklappen erforderlich sind:
– Lüftungsleitungen durch:
- Brandwände
- feuerbeständige Geschossdecken
- notwendige Flure oder Treppenräume
– Zentrale Lüftungsanlagen mit mehreren Nutzungseinheiten
– Sonderbauten (Krankenhäuser, Schulen, Hotels, Versammlungsstätten)
Wann Sind sie nicht erforderlich?
- Wenn die Leitung innerhalb eines Brandabschnittes bleibt
- Bei eigenständig feuerwiderstandsfähig ausgeführten Lüftungsleitungen
- Bei bestimmten Wohnungs-Einzellüftungen (abhängig von Landesbauordnung und System)
Rechtliche & normative Grundlagen
- Landesbauordnungen
- Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (MLüAR)
- DIN 4102 / DIN EN 1366
- DIN 18017 (Wohnungsentlüftung)
Wartung von Brandschutzklappen:
Die Wartung von Brandschutzklappen ist gesetzlich vorgeschrieben und muss mindestens halbjährlich durch eine sachkundige Person erfolgen; bei zwei aufeinanderfolgenden mängelfreien Prüfungen kann das Intervall auf jährlich verlängert werden, abhängig von Belastung (Staub, Fett) und Herstellerangaben.
Wichtige Aspekte sind Erstprüfung nach Installation, regelmäßige Funktionsprüfungen (Öffnen/Schließen) und Reinigung, sowie die Dokumentation aller Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften (DIN 14677).
Wir sind berechtigt, Brandschutzklappen fachgerecht einzubauen und zu warten.
Kontaktieren Sie uns bei Bedarf – gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

